{"id":800,"date":"2021-03-22T15:49:37","date_gmt":"2021-03-22T14:49:37","guid":{"rendered":"http:\/\/new.kunststoff-recycling.de\/agb\/"},"modified":"2022-08-12T13:25:57","modified_gmt":"2022-08-12T11:25:57","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kunststoff-recycling.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"General Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"800\" class=\"elementor elementor-800 elementor-28\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-87c856a elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"87c856a\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-533489dd\" data-id=\"533489dd\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-23b26696 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"23b26696\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><span style=\"word-spacing: normal;\">Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Krall Kunststoff-Recycling GmbH<\/span><\/p>\r\n<p><strong>Stand 01. Juli 2009<\/strong><\/p>\r\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\r\n<p><strong>Geltungsbereich<\/strong><\/p>\r\n<p>Nachstehende Bedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/p>\r\n<h2>I. Anwendung<\/h2>\r\n<ol>\r\n<li>Auftr\u00e4ge werden erst durch die Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten verbindlich. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sollen in Textform erfolgen. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. Mengen- oder Gr\u00f6\u00dfenangaben sind, soweit nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche N\u00e4herungswerte.<\/li>\r\n<li>Diese Bedingungen gelten bei st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen auch f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4fte, bei denen nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Kunden bei einem fr\u00fcher vom Lieferanten best\u00e4tigten Auftrag zugegangen sind.<\/li>\r\n<li>Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden gelten, selbst wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen, nicht, es sei denn, dass sie vom Lieferanten ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt werden. Die Regelungen \u00fcber den Fernabsatz im Gesch\u00e4ftsverkehr finden auf die Gesch\u00e4ftsbeziehung mit Unternehmern keine, auch nicht entsprechende Anwendung.<\/li>\r\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die \u00fcbrigen Bedingungen hiervon nicht ber\u00fchrt.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<h2>II. Preise<\/h2>\r\n<ol>\r\n<li>Die Preise gelten im Zweifel ab Werk ausschlie\u00dflich Fracht, Zoll, Einfuhr- oder Ausfuhrnebenabgaben und Verpackung zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher H\u00f6he.<\/li>\r\n<li>\u00c4ndern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbest\u00e4tigung bis zur Lieferung die ma\u00dfgebenden Kostenfaktoren, insb. f\u00fcr Material, Energie oder Personal um mehr als 5 %, so ist jede Partei berechtigt, eine Preisanpassung zu verlangen. Diese hat sich danach zu bemessen, wie der ma\u00dfgebliche Kostenfaktor den Gesamtpreis ver\u00e4ndert.<\/li>\r\n<li>Der Lieferant ist bei neuen Auftr\u00e4gen nicht an vorhergehende Preise gebunden.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<h2>III. Liefer- und Abnahmepflicht, h\u00f6here Gewalt<\/h2>\r\n<ol>\r\n<li>Lieferfristen beginnen nach Eingang aller f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Materialbeistellungen, soweit diese vereinbart wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist eingehalten, wenn sich die Versendung ohne Verschulden des Lieferanten verz\u00f6gert oder unm\u00f6glich ist.<\/li>\r\n<li>Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens des Lieferanten nicht eingehalten, so ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen.<\/li>\r\n<li>Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu plus\/minus 10% sind zul\u00e4ssig.<\/li>\r\n<li>Bei Abrufauftr\u00e4gen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgr\u00f6\u00dfen und Abnahmeterminen kann der Lieferant sp\u00e4testens drei Monate nach Auftragsbest\u00e4tigung eine verbindliche Festlegung hier\u00fcber verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen nach, ist der Lieferant berechtigt, eine zweiw\u00f6chige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadenersatz zu fordern.<\/li>\r\n<li>Erf\u00fcllt der Kunde seine Abnahmepflichten nicht, so ist der Lieferant, unbeschadet sonstiger Rechte nicht an die Vorschriften \u00fcber den Selbsthilfeverkauf gebunden, kann vielmehr den Liefergegenstand nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden freih\u00e4ndig verkaufen.<\/li>\r\n<li>Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen den Lieferanten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Der h\u00f6heren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umst\u00e4nde, z. B. unverschuldete Betriebsst\u00f6rungen, oder Transportverz\u00f6gerungen oder \u2013unterbrechungen , unverschuldeter Rohstoff- oder Energiemangel, gleich, die dem Lieferanten die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unm\u00f6glich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen w\u00e4hrend eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.<br \/>Der Kunde kann den Lieferanten auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erkl\u00e4ren, ob er zur\u00fccktreten will, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Erkl\u00e4rt sich der Lieferant nicht, kann der Kunde vom nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages zur\u00fccktreten. \u2028Der Lieferant wird den Kunden unverz\u00fcglich benachrichtigen, wenn ein Fall h\u00f6herer Gewalt, wie in Absatz 1 ausgef\u00fchrt, eintritt. Er hat Beeintr\u00e4chtigungen des Kunden so gering wie m\u00f6glich zu halten, ggf. durch Herausgabe der Formen f\u00fcr die Dauer der Behinderung.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<h2>IV Verpackung, Versand, Gefahren\u00fcbergang und Annahmeverzug<\/h2>\r\n<ol>\r\n<li>Sofern nicht anders vereinbart, w\u00e4hlt der Lieferant Verpackung, Versandart und Versandweg. Er ist berechtigt, einen der f\u00fcr seine Versandgesch\u00e4fte \u00fcblicherweise ausgew\u00e4hlten Versender zu den \u00fcblichen, mit diesem vereinbarten Konditionen zu beauftragen.<\/li>\r\n<li>Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Be-steller \u00fcber. Bei vom Kunden zu vertretenden Verz\u00f6gerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft \u00fcber.<\/li>\r\n<li>Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.<\/li>\r\n<li>Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ist der Lieferant berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. Sofern der Lieferant die Ware selbst einlagert, stehen ihm Lagerkosten in H\u00f6he von 0,5 % des Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware je angefangener Kalenderwoche zu. Die Geltendmachung h\u00f6herer Lagerkosten gegen Nachweis bleibt vorbehalten.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<h2>V Eigentumsvorbehalt<\/h2>\r\n<ol>\r\n<li>Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher dem Lieferanten gegen den Kunden zustehender Anspr\u00fcche, auch wenn der Kaufpreis f\u00fcr besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung f\u00fcr die Saldorechnung des Lieferanten. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselm\u00e4\u00dfige Haftung des Lieferanten begr\u00fcndet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einl\u00f6sung des Wechsels durch den K\u00e4ufer als Bezogenem.<\/li>\r\n<li>Eine Be- oder Verarbeitung durch den Kunden gilt als unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach \u00a7 950 BGB f\u00fcr den Lieferanten ausgef\u00fchrt; dieser wird entsprechend dem Verh\u00e4ltnis des Netto-Fakturenwerts seiner Ware zum Netto-Verkaufspreis der zu be- oder verarbeitenden Ware Miteigent\u00fcmer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Anspr\u00fcche des Lieferanten gem\u00e4\u00df Absatz 1 dient.<\/li>\r\n<li>Bei Verarbeitung (Verbindung\/Vermischung) mit anderen, nicht dem Lieferanten geh\u00f6renden Waren durch den Kunden gelten die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 947, 948 BGB mit der Folge, da\u00df der Miteigentumsanteil des Lieferanten an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt.<\/li>\r\n<li>Die Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, da\u00df er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gem\u00e4\u00df den Abs\u00e4tzen 1 bis 3 vereinbart. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndungen und Sicherheits\u00fcbereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.<\/li>\r\n<li>F\u00fcr den Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche des Lieferanten, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Anspr\u00fcchen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Lieferanten ab. Auf Verlangen des Lieferanten ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten unverz\u00fcglich alle Ausk\u00fcnfte zu geben und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Lieferanten gegen\u00fcber den Kunden des Kunden erforderlich sind.<\/li>\r\n<li>Wird die Vorbehaltsware vom Kunde nach Verarbeitung gem\u00e4\u00df Absatz 2 und\/oder 3 zusammen mit anderen dem Lieferanten nicht geh\u00f6renden Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gem\u00e4\u00df Absatz 5 nur in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Lieferanten.<\/li>\r\n<li>\u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr den Lieferanten bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 10%, so ist der Lieferant auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Lieferanten verpflichtet.<\/li>\r\n<li>Pf\u00e4ndungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind dem Lieferanten unverz\u00fcglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von Dritten getragen sind.<\/li>\r\n<li>Falls der Lieferant nach Ma\u00dfgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zur\u00fccknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Ware freih\u00e4ndig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Eine R\u00fccknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erl\u00f6s, h\u00f6chstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Anspr\u00fcche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<h2>Vl. M\u00e4ngelhaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/h2>\r\n<ol>\r\n<li>Ma\u00dfgebend f\u00fcr Qualit\u00e4t und Ausf\u00fchrung der Erzeugnisse sind die Muster, welche dem Kunde auf Wunsch vom Lieferanten zur Pr\u00fcfung vorgelegt werden. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.<\/li>\r\n<li>Wenn der Lieferant den Kunde au\u00dferhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet er f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdr\u00fccklicher vorheriger Zusicherung.<\/li>\r\n<li>M\u00e4ngelr\u00fcgen sind unverz\u00fcglich schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten M\u00e4ngeln ist die R\u00fcge unverz\u00fcglich nach Feststellung zu erheben. In beiden F\u00e4llen verj\u00e4hren, soweit nichts anderes vereinbart, alle M\u00e4ngelanspr\u00fcche zw\u00f6lf Monate nach Gefahren\u00fcbergang.<\/li>\r\n<li>Bei begr\u00fcndeter M\u00e4ngelr\u00fcge ist der Lieferanten zur Nacherf\u00fcllung (nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung) verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung wiederholt fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. F\u00fcr weitergehende Anspr\u00fcche, insbesondere Auf-wendungsersatz- oder Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Mangel- oder Mangelfolgesch\u00e4den, gelten die Haftungsbeschr\u00e4nkungen gem. Nr. VII. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferanten unfrei zur\u00fcckzusenden.<\/li>\r\n<li>Eigenm\u00e4chtiges Nacharbeiten und unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung haben den Verlust aller M\u00e4ngelanspr\u00fcche zur Folge. Nur zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den oder bei Verzug der M\u00e4ngelbeseitigung durch den Lieferanten ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger Verst\u00e4ndigung des Lieferanten nachzubessern und daf\u00fcr Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.<\/li>\r\n<li>Verschlei\u00df oder Abnutzung in \u00fcblichem Umfang zieht keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche nach sich.<\/li>\r\n<li>R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche gern. \u00a7\u00a7 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen f\u00fcr nicht mit dem Lieferanten abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des R\u00fcckgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der R\u00fcgeobliegenheiten, voraus.<\/li>\r\n<li>Bei Kunststoff-Mahlgut und Regranulat stellen geringe Verunreinigungen sowie leichte Schwankungen des Farbtons keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Beanstandung.<br \/>Soweit der Lieferant gebrauchte Kunststoffe (Mahlgut\/Regranulat usw.) im Lohn oder auf eigene Rechnung aufbereitet und dann geliefert hat, haftet er lediglich f\u00fcr eine fachgerechte Wiederaufbereitung. Er haftet dar\u00fcber hinaus nicht f\u00fcr M\u00e4ngel aller Art der gelieferten Ware, es sei denn, er h\u00e4tte zuvor bestimmte Eigenschaften schriftlich zugesichert.<\/li>\r\n<li>Sofern ein Produkt f\u00fcr den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden soll, ist die Eignung des Materials f\u00fcr das konkrete Lebensmittel vorab vom Kunden in eigener Verantwortung zu pr\u00fcfen.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<h2>VII. Allgemeine Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/h2>\r\n<ol>\r\n<li>Der Lieferant haftet f\u00fcr Schadens- oder Aufwendungsersatz nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, oder eine Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit zur Last f\u00e4llt.<\/li>\r\n<li>Unber\u00fchrt bleibt die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung f\u00fcr die Erf\u00fcllung einer Beschaffenheitsgarantie.<\/li>\r\n<li>Unber\u00fchrt bleibt auch die Haftung f\u00fcr die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch au\u00dfer in den F\u00e4llen des Nr. 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschr\u00e4nkt. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind die grundlegenden, elementaren Pflichten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis zu verstehen, die in besonderer Weise f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung oder Erf\u00fcllung des Vertrages von Bedeutung sind oder das zwischen den Parteien bestehende Vertrauensverh\u00e4ltnis ganz wesentlich beeinflussen, insbesondere also die Erf\u00fcllung von Lieferpflichten und wichtigen Hinweispflichten.<\/li>\r\n<li>Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<h2>VIII. Zahlungsbedingungen<\/h2>\r\n<ol>\r\n<li>S\u00e4mtliche Zahlungen sind in \u20ac (EURO) ausschlie\u00dflich an den Lieferanten zu leisten.<\/li>\r\n<li>Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis f\u00fcr Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar sofort nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug.<\/li>\r\n<li>Bei \u00dcberschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in H\u00f6he des gesetzlichen Zinssatzes von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz gem. \u00a7 247 BGB berechnet, sofern der Lieferant nicht einen h\u00f6heren Schaden nachweist.<\/li>\r\n<li>Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontf\u00e4hige Wechsel werden nur erf\u00fcllungshalber angenommen, s\u00e4mtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.<\/li>\r\n<li>Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht von Zahlungen geltend machen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/li>\r\n<li>Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umst\u00e4nde, welche ernste Zweifel an der Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden begr\u00fcnden, berechtigen den Lieferanten zur sofortigen F\u00e4lligstellung aller Forderungen. Dar\u00fcber hinaus ist der Lieferant in diesem Fall berechtigt, f\u00fcr noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zur verlangen sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessener Frist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<h2>IX. Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsm\u00e4ngel<\/h2>\r\n<ol>\r\n<li>Hat der Lieferant nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu liefern, so steht der Kunde daf\u00fcr ein, da\u00df Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden. Der Lieferanten wird den Kunde auf ihm bekannte Rechte hinweisen. Der Kunde hat den Lieferanten von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird diesem die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm geh\u00f6riges Schutzrecht untersagt, so ist der Lieferant &#8211; ohne Pr\u00fcfung der Rechtslage &#8211; berechtigt, die Arbeiten bis zur Kl\u00e4rung der Rechtslage durch den Kunde und den Dritten einzustellen. Sollte dem Lieferanten durch die Verz\u00f6gerung die Weiterf\u00fchrung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so ist er zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/li>\r\n<li>Dem Lieferanten \u00fcberlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag gef\u00fchrt haben, werden auf Wunsch zur\u00fcckgesandt; sonst ist er berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. Diese Verpflichtung gilt f\u00fcr den Kunde entsprechend. Der zur Vernichtung Berechtigte hat den Vertragspartner von seiner Vernichtungsabsicht rechtzeitig vorher zu informieren.<\/li>\r\n<li>Dem Lieferanten stehen die Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte, insbesondere alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entw\u00fcrfen und Zeichnungen zu.<\/li>\r\n<li>Sollten sonstige Rechtsm\u00e4ngel vorliegen, gilt f\u00fcr diese Nr. Vl. entsprechend.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<h2>X. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/h2>\r\n<ol>\r\n<li>Erf\u00fcllungsort ist der Ort des Lieferwerkes.<\/li>\r\n<li>Gerichtsstand ist nach Wahl des Lieferanten dessen Firmensitz oder der Sitz des Kunden.<\/li>\r\n<li>Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/li>\r\n<\/ol>\r\n<p>Stand: 01. Juli 2009<br \/>Mitglied im BVSE, Pro-K, Freiwillig im GKV-Kodex<\/p>\r\n<h2>Aufwandspauschalen<\/h2>\r\n<div><a style=\"color: #8aa2be; transition: all 0.3s ease-in-out 0s; font-family: Roboto, HelveticaNeue, 'Helvetica Neue', Helvetica, Arial, sans-serif; font-size: 15px;\" title=\"Die Datei Aufwandspauschalen-Krall-de_1911.pdf herunterladen\" href=\"https:\/\/www.kunststoff-recycling.de\/agb.html?file=files\/content\/Downloads\/Aufwandspauschalen-Krall-de_1911.pdf\"><span style=\"color: #8aa2be; font-family: Roboto, HelveticaNeue, Helvetica Neue, Helvetica, Arial, sans-serif;\"><span style=\"transition-duration: 0.3s; transition-timing-function: ease-in-out; transition-property: all; font-size: 15px;\">Aufwandspauschalen-Krall-de_1911.pdf<\/span><\/span><\/a><\/div>\r\n<div><a style=\"color: #8aa2be; transition: all 0.3s ease-in-out 0s; font-family: Roboto, HelveticaNeue, 'Helvetica Neue', Helvetica, Arial, sans-serif; font-size: 15px;\" title=\"Die Datei D\u00e9penses-suppl\u00e9mentaires-Krall-fr_1911.pdf herunterladen\" href=\"https:\/\/www.kunststoff-recycling.de\/agb.html?file=files\/content\/Downloads\/D%C3%A9penses-suppl%C3%A9mentaires-Krall-fr_1911.pdf\"><span style=\"color: #8aa2be; font-family: Roboto, HelveticaNeue, Helvetica Neue, Helvetica, Arial, sans-serif;\"><span style=\"transition-duration: 0.3s; transition-timing-function: ease-in-out; transition-property: all; font-size: 15px;\">D\u00e9penses-suppl\u00e9mentaires-Krall-fr_1911.pdf<\/span><\/span><\/a><\/div>\r\n<div><a style=\"color: #8aa2be; transition: all 0.3s ease-in-out 0s; font-family: Roboto, HelveticaNeue, 'Helvetica Neue', Helvetica, Arial, sans-serif; font-size: 15px;\" title=\"Die Datei Efforts-Krall-en_1911.pdf herunterladen\" href=\"https:\/\/www.kunststoff-recycling.de\/agb.html?file=files\/content\/Downloads\/Efforts-Krall-en_1911.pdf\">Efforts-Krall-en_1911.pdf<\/a><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Krall Kunststoff-Recycling GmbH Stand 01. 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